Wir sehen uns als ein modernes, zeitgemäßes, an den Anforderungen und Wünschen unserer Kundinnen und Kunden orientiertes Notariat. Wir erstellen individuelle Lösungen für Rechtsfragen, die den persönlichen Verhältnissen unserer Klientinnen und Klienten angepasst sind.
Freundlichkeit, Verständlichkeit, Flexibilität, Schnelligkeit und höchste fachliche Kompetenz sowie der Einsatz modernster Informationstechnologie sind unsere Resourcen die uns bei unserer Mission unterstützen.
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Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben. Die Ernennung zum Notar erfolgt durch den Bundesminister für Justiz. Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile. Darüber hinaus bietet der Notar ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Er berücksichtigt nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. So erstellt er eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung. Der Notar hat die notarielle Urkunde in Übereinstimmung mit den Beteiligten zu erstellen. Dabei steht stets die unparteiische neutrale Beratung der Klienten im Mittelpunkt. Er klärt die Beteiligten über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche Rechtsfolgen auf. Der Notar hat auf eine ausgewogene Lösung hinzuwirken und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere Vertragspartei zu schützen. Für den Notar besteht Tätigkeitspflicht. Das heißt: Der Notar darf eine Amtshandlung nicht verweigern. Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn er selbst oder seine Verwandten an der Sache beteiligt sind - und natürlich bei verbotenen Geschäften oder Schein- oder Umgehungsgeschäften. Der Notar darf auch dann nicht aktiv werden, wenn eine widerrechtliche Benachteiligung eines Dritten besteht oder wenn ein Beteiligter offensichtlich nicht geschäftsfähig ist. Jeder Notar und Notariatskandidat ist verpflichtet, seine Qualifikation durch Fortbildung zu erhalten und zu erweitern. Der Notar unterliegt besonderer Kontrolle und strikten disziplinarrechtlichen Regeln. Unabhängigkeit Der Notar ist zwar Träger eines öffentlichen Amtes, doch ist er vom Staat unabhängig und übt seinen Beruf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus. Er ist keiner staatlichen Weisung unterworfen. Unparteilichkeit Der Notar ist - ähnlich einem Richter - zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er vertritt nicht einseitig die Interessen eines Auftraggebers. Er muss auf ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse hinwirken, um Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen. Öffentlicher Glauben Dem Notar sind besondere Aufgaben der Rechtspflege übertragen. Was der Notar in seinen öffentlichen Urkunden bestätigt, hat besondere Beweiskraft. Deshalb genießt er auch besonderes Vertrauen. Vertraulichkeit Der Notar und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber Jedermann verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt grundsätzlich für alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Berufsausübung bekannt werden. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Sicherheit Wenn ein Notar Geld, Urkunden oder Informationsträger (Dokumente) als Treuhänder übernimmt, unterliegt er besonderen Richtlinien und bietet darüber hinaus weitgehenden Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufsausübung des Notars wird von der Notariatskammer regelmäßig kontrolliert. Verfügbarkeit Derzeit gibt es über 480 Notariate in Österreich. Die Verteilung dieser Notarstellen ist gesetzlich geregelt. So ist garantiert, dass die Notarstellen in Österreich flächendeckend und gleichmäßig verteilt sind. Damit wird verhindert, dass die Ballungsräume auf Kosten der ländlichen Gebiete bevorzugt werden. Die Notare sind überall da, wo Bedarf nach Rechtspflege und Beratung besteht - und nicht nur dort, wo Geschäft winkt. Wenn ein Notar schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, haftet er gegenüber den Parteien für den verursachten Schaden. Zur Abdeckung derartiger Ansprüche hat der Notar eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Übrigen für alle rechtsberatenden Berufe in Österreich obligatorisch vorgeschrieben ist. Der Notar steht nicht für oder gegen eine Partei, sondern immer für das Recht. Er verhilft den Beteiligten zu ihrem Recht, verhindert Streit und vermittelt dort, wo mit Kompromissen mehr zu erreichen ist als mit einem Gerichtsurteil. Deshalb sind dem Notar hoheitliche Aufgaben übertragen, die sonst z. B. nur den Gerichten vorbehalten sind. Was der Notar regelt, ist gut geregelt. Viel von der Arbeit, die Notare leisten, wird daher nie wirklich sichtbar - und das ist gut so. Schließlich ist und bleibt es ihre vornehmste Aufgabe, die Gerichte zu entlasten - nicht zu beschäftigen.Berufsbild
Die Pflichten
Die Prinzipien
Versicherungsschutz
Der Unterschied